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Hornissenschutz

 

Siegfried Sommer ist Beauftragter

des Landratsamtes Heilbronn

für Hornissen- und Wespenfragen

 

 

 

 

Hornissen sind in Deutschland besonders geschützte Tiere

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39, Stand 25. März 2002, sind wildlebende Tiere geschützt. Der allgemeine Schutz (§ 41 BNatSchG) wildlebender Tiere ist in den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt.

 

Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt auch wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie wurde am 01.01.1987 in das Artenschutzgesetz aufgenommen und ist somit in Deutschland gesetzlich geschützt (BArtSchVO Anlg.1 in Verbindung mit § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 65 BNatSchG).

Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht beschädigt oder gar zerstört werden!

Ausnahmen/Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den

zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden

(§ 62 BNatSchG).

 

Nur noch selten

finden Hornissen einen solchen hohlen Baum um ihr

Nest zu bauen. Zu sehr hat der Mensch die Landschaft

ausgerämt, durch Wege und Strassen ist heute fast

jeder Punkt schnell erreichbar.          Das erfordert aber

auch Verkehrssicherheit das heißt alle Bäume entlang

dieser Strassen und Wege sollen einen sicheren

Stand haben und natürlich auch kein Hornissennest

beinhalten weil ja davon eine

" Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht"

 

 

 

 

                                          In einer grossen Jagdkanzel

                                                    befand sich dieser stattliiche Bau

                                                    Eine Meisterleistung von ca 800

                                                    Arbeiterinnen. Dank der klugen

                                                    Auswahl des Nest-Standortes

                                                    durch die Königin konnte dieses

                                                    Werk geschaffen werden.

                                                    Nebenbei wurde eine imense Zahl

                                                    an Forstschädlingen beseitigt,

                                                    und eine ganze Menge Jungköniginen

                                                    fürs nächst Jahr großgezogen.

 

Umsiedelung:

Gelegendlich und wenn andere  Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, kann eine Umsiedelung sinnvoll sein.

Insbesondere wenn sich das Nest z.Bsp. in einem Rolladenkasten befindet.

Dann nämlich wird jeden Morgen beim öffnen des Rolladens, die am Abend und in der Nacht angebaute nächste Wabe vom Rolladenpanzer wieder abgestreift - mit entsprechender Agesivität der Bewohner ist zu rechnen

 

       

Hornissennest im Rolladenkasten

Die weitere Entwinklung wird, jedesmal wenn der Rolladen bewegt wird,

zunichte gemacht

 

Das Nest wurde in einen speziellen

Hornissenkasten eingebaut.

 

Licht - Abschirmung :

Die Hofbeleuchtung machte die Hornissen aggresiv und führte mehrmals zu Stichen - Wir haben am Nesteigang eine Blende angebracht.

Einfache Lösung des Problemes

 

Mehr Informationen finden Sie auf den speziellen Hornissenseiten

 

 

 

   
 www.hornissenschutz.de   www.hymenoptera.de

 

 

 

 

 

Überiges ist nicht nur meine Website CO² frei, ich betreibe seit 2003 eine Solaranlage

die mehr Strom erzeugt als ich verbrauche!

 

 


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